partie centrale qui "pousse"
Die Philosophische Fakultät verfügt über drei Entscheidungsorgane, namentlich den Fakultätsrat, den Dekan/die Dekanin und den Dekanatsrat, sowie den Beitrat der Präsident-/innen als Konsultativorgan.
Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen und die Wahl der verschiedenen Organe werden von den Statuten der Philosophischen Fakultät vom 29. Mai 2009 (pdf) geregelt.
Der Fakultätsrat setzt drei ständige und – je nach Bedarf – nichtständige Kommissionen ein. Zu den ständigen Kommissionen gehören die Studien- und Examenskommission, die Reglements- und Ehrenkommission und die Rekurskommission.