Frequently Asked Questions – Studienberatung

Allgemeine Fragen

F: Könnte ich einen Termin zur Studienberatung mit einem der StudienberaterInnen vereinbaren?

A: Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Studienberatungen zur Verfügung. Bevor wir Ihnen aber einen Termin anbieten, wollen wir genauer wissen, was Ihr Anliegen ist. Wir können dann beurteilen, ob Sie mit Ihren Fragen bei uns an der richtigen Stelle sind und wer bei uns die geeignete Ansprechperson ist. Bitte schicken Sie uns deshalb Ihre konkreten Fragen in einem kurzen Mail. Bitte schauen Sie sich vor dem Termin die FAQs an, dort werden schon sehr viele Fragen beantwortet.

 

F: Gibt es im nächsten Semester noch einen Studienplatz?

A: Im Bachelor Soziologie und im Bachelor Sozialarbeit und Sozialpolitik gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Falls Sie die Zulassungsbedingungen der Universität Freiburg erfüllen und sich dort rechtzeitig zum Studium eingeschrieben haben, steht Ihrem Studium bei uns nichts mehr im Wege. Im Master sind die Zugangsbedingungen je nach Bachelorabschluss unterschiedlich.

F: Wie sieht der Berufsmarkt für Absolventen des Studiums der Soziologie bzw. der Sozialarbeit/Sozialpolitik aus?

A: Unseres Wissens und unserer Erfahrung nach sind die Berufsaussichten unserer StudienabgängerInnen sehr gut.

 

F: Wie sind die Berufsaussichten im Vergleich zum Studiengang Soziale Arbeit, der an den Fachhochschulen angeboten wird?

A: Dieser Vergleich ist nicht möglich, weil unser Studium nicht einen Beruf, sondern eine sozialwissenschaftliche Grundausbildung in Soziologie oder in Sozialarbeit und Sozialpolitik vermittelt.

 

F: Ist das Studienprogramm Sozialarbeit und Sozialpolitik geeignet, um dann als SozialarbeiterIn zu arbeiten?

A: Unser Studium ist sozialwissenschaftlich orientiert. Wir bilden also nicht in erster Linie dazu aus, als SozialarbeiterIn praktisch, sondern als SozialwissenschafterIn im Bereich der Sozialarbeit und Sozialpolitik tätig zu sein. In diesem Studienprogramm bekommen Sie die Fähigkeiten vermittelt, für konzeptionelle oder beispielsweise evaluative Aufgaben im Bereich der Sozialarbeit und Sozialpolitik tätig zu sein. Unser Studienprogramm ist am Bedarf für Kaderstellen im Bereich Sozialarbeit und Sozialpolitik ausgerichtet. Wir bilden keine SozialarbeiterInnen aus.

 

F: Welche Fächerkombinationen sind geeignet, um später im Berufsleben Fuss zu fassen?

Die Fächerkombination sollte nicht allein unter dem Aspekt des Berufes, sondern auch unter dem Aspekt des Interesses und der Lust beurteilt werden. Ein nach Interesse und Lust gewählter Bereich II kann eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Studierende die mit Freude und Interesse studieren, schliessen erfahrungsgemäss besser ab und gewinnen dadurch einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt.

 

F: Kann ich meine ECTS-Punkte, die ich im Ausland gemacht habe, anerkennen lassen?

A: Leistungen für den Bereich I werden in Bezug auf ihre Äquivalenz hin von uns überprüft und gegebenenfalls anerkannt. Für Anerkennungen im Bereich II ist der jeweilige Studienbereich zuständig.

 

F: Ich würde gerne wissen, welche Vorlesungen ich unbedingt während des ersten Semesters besuchen muss und welche empfehlenswert sind.

A: Welche Vorlesungen Sie in welchem Semester besuchen können, können Sie GESTENS entnehmen. Welche Vorlesungen Sie in welchem Semester besuchen sollten, geht aus unserem Stundenplan hervor, den Sie auf der Homepage abrufen können. Im Stundenplan finden Sie die Spalten „Jahr" und „HS" und „FS" für Herbst- und Frühjahrssemester. Diesen Spalten können Sie das empfohlene Studienjahr und das entsprechende Semester entnehmen. Abweichungen von diesen Vorgaben sind möglich, aber bei Studierenden im Bereich I (Hauptfach) nicht empfehlenswert, weil nicht alle Kurse in jedem Studienjahr angeboten werden. Haben Sie Schwierigkeiten, die Programme von Bereich I und II (Nebenfach) unter einen Hut zu bringen, geben Sie Ihrem Bereich I Priorität. Erfahrungsgemäss lassen sich die Verpflichtungen im Bereich II bis Ende des Studiums erfüllen.

 

F: Kann ich mir für das Verfassen von schriftlichen Arbeiten so viel Zeit nehmen wie ich will?

A: Nein, die Abgabetermine sind verbindlich. Wird eine Arbeit nicht oder verspätet eingereicht, gilt sie als „im ersten Versuch nicht bestanden".

 

F: Ich habe bisher bilingue studiert und alle Prüfungen bestanden. Trotzdem möchte ich das Studium in Zukunft nur deutschsprachig fortsetzen. Ist das möglich?

A: Ja, ein solcher Wechsel ist möglich. Sie können Ihn bei der Einschreibung für das neue Semester vornehmen. Bitte melden Sie sich zusätzlich auch beim Sekretariat des französischsprachigen Lehrstuhls ab. Damit geprüft werden kann, welche Leistungen, die Sie im bilingue-Studium erbracht haben, anerkannt werden können und welche Veranstaltungen Sie noch zu besuchen haben, setzen Sie sich bitte mit der Studienberatung des Studienbereichs in Verbindung.

 

F: Kann ich neben dem Studium arbeiten?

A: Wenn Sie in der vorgesehenen Zeit von drei Jahren beim Bachelor- und zwei Jahren beim Master-Studium Ihr Studienziel erreichen wollen, ist es nicht möglich nebenbei zu arbeiten. Unsere Studiengänge sind als Vollzeitstudium konzipiert, und wir sind nicht in der Lage, auf Belastungen, die durch eine Erwerbstätigkeit neben dem Studium entstehen, Rücksicht zu nehmen. Wenn Sie trotzdem arbeiten wollen oder müssen, müssen Sie deshalb mit einer Verlängerung des Studiums rechnen.

 

F: Wann sind die Prüfungen?

A: Wir unterscheiden drei Prüfungssessionen: die Frühjahrssession (letzte Vorlesungswoche des Herbstsemesters), die Sommersession (letzte Vorlesungswoche des Frühjahrssemesters) und die Herbstsession (eine Woche vor Beginn des Herbstsemesters). Sie haben drei Gelegenheiten, eine Prüfung abzulegen. Diese drei Gelegenheiten verteilen sich auf vier aufeinander folgende Prüfungssessionen. Das heisst, Sie können eine Prüfungssession verschieben.

 

F: Ich habe vergessen, mich auf Gestens für eine Vorlesung/schriftliche Arbeit einzuschreiben. Können Sie etwas machen?

A: Nein, unser Lehrstuhl befolgt die fakultären Richtlinien (http://gestens.unifr.ch/le/cours/directives23052009.pdf). Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, für alle Veranstaltungen richtig eingeschrieben zu sein und die Prüfungssessionen zu verwalten.

 

F: Ich habe vergessen, auf Gestens meine Anmeldung zu einer Vorlesung/schriftlichen Arbeit zu annullieren. Können Sie etwas machen?

A: Nein, unser Lehrstuhl befolgt die fakultären Richtlinien (http://gestens.unifr.ch/le/cours/directives23052009.pdf). Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, für alle Veranstaltungen richtig eingeschrieben zu sein und die Prüfungssessionen zu verwalten. Die Annullierung einer Anmeldung kann bis ca. 8 Wochen nach Semesterbeginn vorgenommen werden. Bitte beachten Sie unter allen Umständen die genauen Annullierungstermine.

 

F: Ich habe vergessen, auf Gestens meine Anmeldung zur Prüfung zu verschieben (eine Kursanmeldung entspricht automatisch einer Anmeldung zur ersten Prüfungssession). Können Sie etwas machen?

A: Nein, unser Lehrstuhl befolgt die fakultären Richtlinien (http://gestens.unifr.ch/le/cours/directives23052009.pdf). Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, die Prüfungssessionen zu verwalten. Eine Prüfung können Sie ein Mal verschieben und haben dafür bis ca. achte Semesterwoche Zeit.

 

F: Ich habe mich für die Veranstaltung XXX eingeschrieben. Der mit der Veranstaltung XXX verbundene Leistungsnachweis ist auf 6 ECTS-Punkte ausgelegt. Zur Vervollständigung meines Punkte-Guthabens brauche ich nur noch 3 ECTS. Kann ich in Absprache mit dem/der DozentIn die Leistungsanforderungen reduzieren und mir mit dieser Veranstaltung nur 3 ECTS-Punkte erwerben?

A: Eine Anpassung der Leistungsanforderungen an individuelle Bedürfnisse ist aus Gründen des administrativen Aufwands und der Gleichbehandlung aller Studierenden nicht möglich. Es ist zudem nicht verboten, überzählige ECTS-Punkte zu erwerben. Im Gegenteil: Sie machen sich in jedem Diplom gut.

 

F: Ich möchte mir für den Sommer einen Ferienjob suchen, der in einer gewissen Verbindung mit dem Studium steht. Gibt es irgendwelche Adressen, die Sie mir empfehlen könnten?

A: Ihre Absicht, einen Ferienjob zu suchen, der mit Ihrem Studium in Verbindung steht, ist sicherlich sinnvoll. Ein solches Praktikum gehört aber nicht zum Studium. Der Lehrstuhl verfügt deshalb auch nicht über eine Liste möglicher Arbeitgeber. Erkundigen Sie sich am Anschlagbrett im Treppenhaus oder über einschlägige Internetseiten.


F: Ich bin krank und kann an der Prüfung nicht teilnehmen, was soll ich tun?

A: Ein ärztliches Zeugnis (Original) ist erforderlich. Dieses ist spätestens innert einer Woche beim Sekretariat des deutschsprachigen Lehrstuhls einzureichen (Datum Poststempel gilt).
Es ist nicht möglich ein ärztliches Zeugnis nach Ablegen einer Prüfung vorzulegen.



F: Ich will mich für eine Stelle bewerben und muss meiner Bewerbung ein Studienblatt mit meinen Leistungen beilegen. Können Sie mir diesen Leistungsausweis ausstellen?

A: Bitte wenden Sie sich an das Dekanat der Philosophischen  Fakultät. Die einzelnen Lehstühle sind nicht ermächtigt Leistungsnachweise auszustellen.


Bachelor

F: Ab September werde ich an der Uni Fribourg den Bachelorstudiengang Sozialarbeit und Sozialpolitik/Soziologie studieren. Werde ich noch Informationsunterlagen erhalten, oder macht Ihr Lehrstuhl auch einen Einführungstag?

A: Informationsunterlagen erhalten Sie keine, doch finden Sie alle nötigen Angaben auf unserer Homepage. Unter dem Link BACHELOR finden sie alle wichtigen Unterlagen über den Aufbau und die Module des Studiums (Studienplan) sowie den Stundenplan. Eine Einführungsveranstaltung findet jeweils zu Beginn des Herbstsemesters statt. Details dazu finden Sie unter dem Link NEWS.

 

F: Welches sind die Kurse/Module im Bachelor, die ich besuchen muss, um in meinem Studium nicht blockiert zu sein?

A:  Für den BA Sozialarbeit und Sozialpolitik (Programm zu 120 ECTS) wie für den BA Soziologie (Programm zu 120 ECTS) gilt: Das Modul "Grundlagen der Sozialforschung" muss abgeschlossen sein, bevor das Studium der Module "Methoden der Sozialforschung" und "Forschungspraktikum und Bachelorarbeit", welches sich über zwei Jahre erstreckt, aufgenommen werden kann. 

F: Kann man statt eines grossen Bereichs II (60 ECTS) zwei kleine (30 ECTS) belegen, wenn man Bachelor Soziologie im Bereich I studiert?

A: Nein, das ist an der Philosophischen Fakultät nicht möglich.

 

F: Welche Fächer kann ich als Bereich II im Bachelor belegen?

A: Im Prinzip können alle Fächer gewählt werden.

 

F: Zurzeit bin ich im Bereich II für das Fach X eingeschrieben, beabsichtige aber, im nächsten Semester auf Y zu wechseln, da mich das Fach X nicht wirklich begeistert. Was geschieht mit den ECTS-Punkten, die ich in X bereits erworben habe? Kann ich mir diese als Softskills in meinem Bereich I Sozialarbeit/Sozialpolitik bzw. Soziologie anrechnen lassen?

A: Ja, das können Sie.

 

F: Muss ich damit rechnen, dass sich mein Studium durch einen Wechsel des Bereichs II verlängert?

A: Ja, damit müssen Sie rechnen. Ob es so sein wird, hängt aber auch vom Studienangebot und von den Anforderungen des neuen Bereichs II ab. Auskunft gibt Ihnen die Studienberatung Ihres neuen Bereichs II.

 

F: Jemand hat mir gesagt, dass wir im zweiten und dritten Jahr in Sozialarbeit/Sozialpolitik nicht mehr so viele Veranstaltungen haben wie jetzt im ersten Jahr. Stimmt diese Auskunft?

A: In der Tat lässt die zeitliche Belastung im Verlauf des Studiums etwas nach. Allerdings müssen Sie berücksichtigen, dass Sie im zweiten und dritten Jahr in eine Arbeitsgruppe eingebunden sind, die zusammen eine BA-Arbeit schreibt. Für die Arbeit an diesem Projekt ist die Reduktion der zeitlichen Belastung durch Lehrveranstaltungen gedacht. Die Belastung im Bereich II sollte nicht dazu führen, dass Ihre Mitarbeit in der BA-Arbeitsgruppe darunter leidet.

 

F: Kann ich im Frühjahrsemester mit dem Bachelor-Studium beginnen?

A: Nein, dies ist weder sinnvoll noch möglich. Eventuell können Sie mit Ihrem Nebenfach beginnen und schon einige Kurse (Empirische Soziologie, Sozialstaat/WohlfahrtsregimeI) als Softskills belegen. Generell raten wir davon aber ab.

 

F: Welche Fächer kann ich im Bachelor-Frühjahrsemester zu studieren beginnen?

A: Bitte informieren Sie sich darüber bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung: http://www.unifr.ch/admission/de

 

F: An welchen Wochentagen finden die Bachelor-Veranstaltungen statt?

A: Die Veranstaltungen des Bachelor Soziologie finden in der Regel am Montag, Mittwoch und Donnerstag statt. Die Veranstaltungen des Bachelor Sozialarbeit und Sozialpolitik finden in der Regel am Montag, Dienstag und Mittwoch statt.

 

F: Ich studiere Sozialarbeit und Sozialpolitik im Nebenfach (Bereich II) auf Bachelorstufe und zwischen beiden Fächerangeboten gibt es zeitliche Überschneidungen. Was soll ich tun?

A: Studieren Sie Sozialarbeit und Sozialpolitik im Bereich II, müssen Sie Ihrem Bereich I Priorität einräumen. Eventuell müssen Sie von unseren Empfehlungen abweichen, in welchem Studienjahr Sie welchen Kurs belegen sollten. Erfahrungsgemäss ist es möglich, bis Ende des Studienjahres unsere Vorgaben für Bereich II-Studierende zu erfüllen.

 

F: Mit welchem Titel schliesse ich ein Bachelor-Studium am Lehrstuhl Sozialarbeit und Sozialpolitik ab?

A: Nach dem BA-Studium sind Sie "Bachelor of Arts".

 

F: Im Lehrangebot des Bachelor Sozialarbeit und Sozialpolitik oder des Bachelor Soziologie und meinem Bereich II gibt es Überlappungen. Was muss ich tun?

A: Überlappungen zwischen den Bereichen I und II sind unvermeidlich und können zu einer Verlängerung des Studiums führen. Räumen Sie Ihrem Bereich I Priorität ein. Im dritten Jahr des BA-Studiums Sozialarbeit und Sozialpolitik, bzw. Sozialpolitik sollte Ihnen etwas mehr Zeit für den Bereich II zur Verfügung stehen. Die einzige Bedingung, die Sie nach dem zweiten Studienjahrbei uns erfüllt haben müssen, sind 30 ECTS-Punkte im Bereich I und 15 ECTS-Punkte im Bereich II (Prüfung der ersten Studienjahres), was trotz Überlappungen machbar sein sollte.

 

F: Ich möchte ein Auslandsemester absolvieren. Wann ist dafür der beste Zeitpunkt und wie werden die erbrachten Leistungen anerkannt?

A: Vom Ablauf des Studiums her beurteilt, sind das zweite und vierte Semester für Auslandaufenthalte geeignet.


F: Ich studiere auf Bachelorstufe, möchte bei Ihnen aber eine Vorlesung auf Masterstufe belegen und ECTS-Punkte validieren lassen. Geht das?
A: Nein, wir machen eine klare Unterscheidung zwischen unserem Bachelor- und Masterangebot.

Master

F: Mein Bachelorstudium an der Universität Freiburg wird wohl ein Semester länger in Anspruch nehmen. Kann ich trotzdem im Herbstsemester mit dem Masterstudium beginnen?

A: Innerhalb der Philosophischen Fakultät ist ein vorgezogenes Studium des Master grundsätzlich möglich, wenn die Anzahl ausstehender Leistungen 30 ECTS nicht übersteigen. Allerdings muss bei dem Dekanatsrat der Philosophischen Fakultät ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.

 

F: Kann man den Master in Soziologie oder Soziale Probleme und Sozialpolitik in Fribourg studieren, wenn man an einer anderen Universität den B.A. in Sozialwissenschaften oder Soziologie gemacht hat?

A: Ja, generell ist das ohne nachholende Kurse möglich.

 

F: Ich habe das Master Nebenprogramm "Analysen sozialer Lebenslagen" zu 30 ECTS gewählt. Könnten Sie mir vielleicht weiterhelfen? Welche Vorlesungen bzw. Seminare sind für mich obligatorisch und wie viele muss ich insgesamt besuchen?

A: Bitte sehen Sie sich auf der Website des Lehrstuhls um. Dort finden Sie alle nötigen Angaben zu diversen Nebenprogrammen.


F: Ich studiere ein anderes Masterprogramm und möchte bei Ihnen eine einzelen Mastervorlesung belegen. Geht das?
A: Nur wenn Sie bereits sind, das gesamte Modul inklusive der dazugehörenden Seminararbeit (6ECTS) zu validieren. Auf Masterebene führen wir keine Kursprüfungen durch.
 

F: Welche Voraussetzungen gibt es, wenn ich mein Nebenprogramm im Master ausserhalb des Studienbereichs Soziologie, Sozialarbeit und Sozialpolitik wähle?

A: Die Studierenden sind grundsätzlich frei in ihrer Entscheidung, welches Neben- bzw. Spezialisierungsprogramm sie wählen. Der anbietende Lehrstuhl entscheidet über die Bedingungen.

 

F: Kann ich den Master Soziologie belegen, wenn ich einen Bachelor einer FH Soziale Arbeit habe?

A: Laut Konkordanzliste der CRUS werden Sie mit einer vorherigen Passerelle zum Master Soziale Probleme und Sozialpolitik zugelassen, die Zulassung zum Master Soziologie ist in der Regel mit einer Passerelle möglich.

 

F: Sind im Master die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu absolvieren und sind da gewisse Voraussetzungen gefordert?

A: Nein, es gibt keine Reihenfolge und keine Voraussetzungen. Von dieser Regel weicht das Modul "Methoden und Forschungspraxis" etwas ab. Dieses begleitet die Entstehung Ihrer MA-Arbeit. Dessen Besuch ist abhängig davon, wie weit Sie mit Ihren Überlegungen zur MA-Arbeit gediehen sind. Zudem setzt der Statistik-WorkshopIII voraus, dass Sie die Kenntnisse von Statistik I und II mitbringen.

 

F: Dauern die Module im Master ein Jahr oder nur ein Semester (beim Informationsdokument über den Masterstudiengang steht bei den einzelnen Teilen der Module eine Semesterstunde und dann in Klammern eine Jahreswochenstunde, was mich etwas verwirrt hat)?

A: Die Module dauern in der Regel ein Semester.
 

F: Können im Master die einzelnen Teile der Module in verschiedenen Semestern einzeln absolviert werden oder muss das ganze Modul in einem Semester besucht werden?

A: Das ist davon abhängig, ob es sich um ein "konzentriertes" oder um ein auf zwei Semester verteiltes Modul handelt. Wichtiger aber ist Ihre Studienplanung. Wollen Sie Ihren MA in möglichst kurzer Zeit erwerben, müssen Sie die erste Gelegenheit, das Modul zu vervollständigen, beim Schopfe packen. In diesem Fall bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als ein Modul, das Sie belegen wollen, innerhalb eines Semesters abzuschliessen, falls es sich um ein "konzentriertes" Modul handelt (innerhalb eines Studienjahres, falls es sich um ein "verteiltes" Modul handelt). Geben Sie sich mehr Zeit für den MA, können Sie ein Modul auch erst in einem nächsten Turnus, wenn es wieder angeboten wird, vervollständigen. Bei Modulen, die nicht jährlich angeboten werden, kann das allerdings recht lange dauern.

 

F: An welchen Wochentagen finden die Master-Veranstaltungen statt?

A: Die Veranstaltungen des Master Soziologie und des Master Soziale Probleme und Sozialpolitik finden in der Regel am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag statt. Zudem gibt es mehrmals im Semester Blockveranstaltungen am Freitag und Samstag.

 

F: Wann soll ich auf der Masterstufe mein Erasmussemester oder -jahr einbauen?

A: Empfehlenswert sind das zweite und/oder das dritte Semester. Im ersten Semester bekommen Sie mit, wie der Hase auf der MA-Stufe läuft. Spätestens ab dem vierten Semester sollten Sie mit Ihrer Master-Arbeit beschäftigt sein. Ein Auslandsemester während der Arbeit an der Masterarbeit einzuschalten, empfiehlt sich nur in Ausnahmefällen, weil eine „Fernbegleitung" unsere Kapazitäten übersteigt.

Die Grundlagenmodule „Sozialforschung" und „Soziologie" müssen bestanden sein, bevor ein Weiterstudium möglich ist.


F: Ich will mich für eine Stelle bewerben und muss meiner Bewerbung ein Studienblatt mit meinen Leistungen beilegen. Können Sie mir diesen Leistungsausweis ausstellen?

A: Bitte wenden Sie sich an das Dekanat der Philosophischen  Fakultät. Die einzelnen Lehstühle sind nicht ermächtigt Leistungsnachweise auszustellen.